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Daniel Günther will Klarheit bei Wirtschaftshilfen. Buchholz befürchtet Chaos.

Bei den Wirtschaftshilfen für Unternehmen ist Klarheit gefordert.
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In diesem Beitrag: Bund muss konkret werden Auch unmittelbar Betroffene unterstützen Unternehmen könnten durchs Raster fallen Viele Betriebe werden im Regen stehen Betriebe werden keine Hilfen bekommen Zeitraubendes Chaos befürchtet Durchschnittlicher Umsatz wichtig Hilfen auch für Gründer Lesen Sie auch:
Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Daniel Günther hat den Bund aufgefordert, schnellstmöglich Klarheit über die konkrete Ausgestaltung und den Auszahlungszeitpunkt der so genannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen zu schaffen.

Bund muss konkret werden

Die von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse müssten jetzt schnell umgesetzt werden, damit die Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Pandemie-Entwicklung nun vorübergehend schließen müssen oder davon mittelbar betroffen sind, schnell fließen, sagte Günther am 6. November in Kiel.

Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein / Foto: © Frank Peter

Der Ministerpräsident äußerte sich nach einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, an der im Rahmen der Konferenz Norddeutschland auch seine Kollegin und seine Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Bremen teilgenommen hatten.

Auch unmittelbar Betroffene unterstützen

Günther stellte klar, dass neben den von den Schließungen betroffenen Unternehmen auch Unternehmen unterstützt werden müssten, die wesentlich von diesen Schließungen betroffen sind und daher wesentliche Teile ihres Umsatzes verlören.

Dies gelte etwa für die Zulieferer von Lebensmitteln oder Getränken, die Hotels oder Restaurants bedienten. Diese Betriebe müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Günther schlug vor, Hilfen für solche mittelbar betroffenen Unternehmen zu gewähren, wenn signifikante Umsatzeinbrüche gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen seien. Die Höhe der Hilfe könnte je nach Umsatzeinbruch auch gestaffelt erfolgen.

Unternehmen könnten durchs Raster fallen

Der bisher vom Bund unterbreitete Vorschlag, Hilfen für mittelbar betroffene Unternehmen ausschließlich dann zu gewähren, wenn diese mindestens 80 Prozent Umsatzausfall mit indirekt oder direkt betroffenen Unternehmen zu verzeichnen haben, widerspreche der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern der vergangenen Woche. Hier würden zu viele Unternehmen durchs Raster fallen.

Viele Betriebe werden im Regen stehen

Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Foto: © Frank Peter

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz hat bereits am Freitagabend die verkündeten Eckpunkte des „November-Rettungsschirms“ der Bundesregierung scharf kritisiert: „Vor allem die Definition der vom November-Lockdown mittelbar betroffenen Betriebe ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch ungerecht – denn sie lässt auch bei uns im Norden eine Menge von Betrieben im Regen stehen“, sagte Buchholz.

Betriebe werden keine Hilfen bekommen

Hintergrund ist die Regelung, dass auch indirekt von Schließungen betroffene Firmen – also etwa Lieferanten für Kneipen – zwar Hilfen bekommen sollen, diese Betriebe aber „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. „Das heißt, dass nahezu alle Einzelhandelsbetriebe in Tourismusorten keine Hilfen bekommen werden“, so Buchholz. Das sei geradezu das Gegenteil der vom Bund ursprünglich versprochenen Hilfe.

Zeitraubendes Chaos befürchtet

Nach den Worten von Buchholz sei an dem Paket zwar zu begrüßen, dass nun auch Solo-Selbstständige in den Genuss von Hilfen kommen sollen, statt weiterhin auf die Grundsicherung verwiesen zu werden.

„Allerdings drängt sich hier die Frage auf, warum dies nur für den November gilt“, sagte der Minister. Er befürchte zudem ein zeitraubendes Chaos bei der Auszahlung der Hilfen über die Länder, weil Solo-Selbstständige nach den Plänen der Minister Altmaier und Scholz direkt Anträge stellen sollen und nicht – wie Unternehmen – über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

„Ich bin geradezu schockiert, mit welcher Leichtigkeit der Bund hier den Ländern Massen-Antragsverfahren aufbürdet, die ohne die Vorprüfungsinstanz der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kaum abzuwickeln sein werden“, sagte Buchholz.

Durchschnittlicher Umsatz wichtig

Soloselbstständige – also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie etwa Künstler – können bei ihren Anträgen als Vergleich künftig auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit kommt die Regierung etwa Musikern oder Schauspielern entgegen, deren Einnahmen oft schwanken und die im November 2019 gar keine Umsätze hatten.

Hilfen auch für Gründer

Zufrieden zeigte sich der Minister auch mit einer Sonderregel für junge Firmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung. „Auch das ist gerade für unsere Existenzgründerinnen und –gründer eine wichtige Hilfe“, sagte Buchholz.

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