Auch Schleswig-Holstein geht mit den Beschlüssen mit
Schleswig-Holstein folgt dem Kurs der gefassten Beschlüsse, gleichwohl es vorher im Bundesland noch die Hoffnung gab, dass die Gastronomie geöffnet bleiben könne. „Den bundesweiten Entschluss trage ich nur mit, weil wir uns auf entsprechende Entschädigungen einigen konnten“, so Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Die neuen Regeln gelten bereits ab Montag, 02.11.2020. Eine schriftliche Verordnung, in der Einzelheiten geregelt sind, steht noch aus.
Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein ab Montag
Im November wird es für Bürgerinnen und Bürger weitreichende Kontaktbeschränkungen geben. Es dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sind angehalten die Einhaltung streng zu kontrollieren und zu sanktionieren.
Kitas & Co sollen in Schleswig-Holstein geöffnet bleiben
Kindergärten und Schulen sollen verlässlich geöffnet bleiben. Es sei wichtig, hier Konstant zu sein und die Ausbildung zu ermöglichen. Ministerpräsident Söder sagte dazu, es dürfe keine Generation geben, die aufgrund der Corona-Pandemie schlechter ausgebildet und so benachteiligt sei. Das Schulsystem müsse flexibel sein und bisherige digitale Lehrmethoden weiter ausbauen.
Reisen bundesweit unterlassen
Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, müssen die Bürgerinnen und Bürger unnötige Reisen unterlassen. Dazu gehören, so die Bundesregierung, auch die Besuche von Verwandten. Darüber hinaus soll bundeseinheitlich ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote gelten. Lediglich Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen angeboten werden.
Gastronomiebetriebe müssen auch in Schleswig-Holstein schließen
Die Gastronomie trifft es hart: Gastronomiebetriebe dürfen bis zunächst Ende November nicht öffnen. Ausgenommen von der Regelung sind die Lieferung oder Abholung von Speisen sowie Kantinen.
Einrichtungen zur Unterhaltung und Freizeit werden geschlossen
Sämtliche Einrichtungen die der Unterhaltung und Freizeit dienen werden geschlossen. Dazu zählen zum Beispiel: Fitnessstudios, Theater, Kinos, Schwimmbäder und Freizeitparks.
Sport wird eingeschränkt
Auch der Freizeit- und Amateursport wird eingeschränkt. Stattfinden darf nur der Individualsport alleine oder maximal zu zweit, oder im eigenen Hausstand.
Geschäfte bleiben unter Auflagen geöffnet
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Geschäfte müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen wird.
Überbrückungshilfe für Unternehmen im Lockdown
Im Zuge der Einschränkungen hat die Bundesregierung auch Entschädigungen für die betroffenen Unternehmen beschlossen. So erhalten Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Überbrückungshilfen bis zu 75% des Umsatzes im Vorjahresmonat, größere Betriebe können bis zu 70% erhalten.