„Vieles von dem, was in dem neusten Papier der Leopoldina gefordert wird, haben wir in Schleswig-Holstein schon umgesetzt“, so die Ministerin in einer Pressemitteilung. „Das kulturelle Leben haben wir massiv eingeschränkt, Schulen haben höchste Hygienestandards, wir haben eine allgemeine Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen und an den Grundschulen auch ab einer 7-Tages-Inzidenz größer 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner.“ Der allgemeine Präsenzunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein beginnt durch unsere Distanzlern-Übungstage erst am 11. Januar, heißt es in dem Schreiben weiter.
Schulen leisten erheblichen Beitrag
„Die Schulen leisten bereits jetzt einen erheblichen Beitrag bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Forderung, die Schulpflicht ab dem 14. Dezember auszusetzen hingegen verwundert, nicht nur angesichts weiter geöffneter Shopping-Malls“, kritisiert Prien. „Wenn ein strenger Lockdown notwendig wird, muss das konsequent gemacht werden.“
Schulen sind keine Infektionstreiber
„Wir sehen, dass die Schulen mit ihren detaillierten Hygienekonzepten meist nicht die Infektionstreiber sind, und die Kohortenbildung die Infektionsverfolgung deutlich erleichtert. Die Schulpflicht ab 14. Dezember aufzuheben hätte zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler zu Tausenden in den Einkaufspassagen oder privat zusammen kommen und dabei sicher nicht die hohen Hygienestandards der Schulen gelten. Die Aufhebung der Schulpflicht würde zudem sogar Distanzunterricht unmöglich machen.“
Es gibt ein Recht auf Bildung, aber kein Recht auf Glühwein!
Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben, genau wie die Landesregierung hier in Schleswig-Holstein, in den vergangenen Wochen klar und deutlich gesagt, dass Bildung Priorität haben muss. „Es gibt ein Recht auf Bildung, aber kein Recht auf Glühwein! Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn wir Schulen schließen, während in den Straßen noch Glühweinstände stehen und in den Innenstädten dichtes Gedränge herrscht“, erklärt die Ministerin.