Das Amtsgericht Lübeck hatte den damals 74-Jährigen in einem Indizienprozess im September 2019 vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen.
Zweifel an Aussagen der Hauptbelastungszeugin
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Dies habe man nach dem erneuten Gutachten mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bereits im ersten Prozess hatte es nach einem Gutachten Zweifel an den Aussagen der Zeugin gegeben. Die Frau hatte dem pensionierten Polizisten vorgeworfen, sich bei einem Beratungsgespräch im April 2016 vor ihr entblößt zu haben.