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Sabine Sütterlin-Waack: ehrenamtliche Helferinnen und Helfer finanziell besser unterstützen

Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild
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Kiel. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat sich in ihrer heutigen (28. Januar) Landtagsrede für eine deutlich bessere und stärkere Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer stark gemacht:

„Was wären wir ohne unsere engagierten, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Wir wären aufgeschmissen. Jede etwas größere Krise führt es uns immer wieder vor Augen: Ohne freiwillige Hilfskräfte geht es nicht. Alle Menschen, die jederzeit bereitstehen, wenn andere in Not sind und Hilfe benötigen, verdienen unsere Anerkennung. Und wir sollten sie unterstützen, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Anderen Menschen Hilfe leisten!“

Die Helferinnen und Helfer seien es, die bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn bei Starkregen, Schnee oder Sturm Menschen retten, die bei größeren Zugunglücken schnell verfügbar seien und unterstützen, die egal ob Sturmflut oder Stromausfall immer zur Stelle seien.

„Von Seiten des Staates ist es weder möglich noch bezahlbar für jede Krisensituation hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Deshalb müssen wir das soziale Engagement und die Arbeit der Helferinnen und Helfer stärken.“

Gerade in der heutigen Zeit, in der ehrenamtliche Arbeit nicht selbstverständlich sei, gehöre eine soziale Sicherung für alle Helferinnen und Helfer unbedingt dazu. Im Moment sei es so, abgesehen von Feuerwehreinsätzen, dass ein Katastrophenfall vorliegen oder unmittelbar bevorstehen muss, damit Ansprüche auf Freistellung und Lohnfortzahlung bestehen. Alle Einsätze unterhalb dieser Schwelle seien nicht nur freiwillig und ehrenamtlich, sie kosteten die Helferinnen und Helfer auch noch etwas, weil die Arbeitsleistung nachgeholt, oder bei längeren Einsätzen sogar unbezahlter Urlaub genommen werden müsse. Das dürfe nicht sein.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen keine Nachteile entstehen, sie dürfen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung nicht benachteiligt werden – dies gilt auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Arbeitgeber. Deswegen müssen wir behutsam ausloten, wie wir alle Interessen unter einen Hut bekommen. Das dürfte auch das Land Schleswig-Holstein etwas kosten. Aber das sollte es uns auf jeden Fall wert sein. Das sind wir den freiwilligen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern schuldig.“

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