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Einige Geschäfte in SH dürfen nun auch wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen – Nur in Lübeck noch nicht

Einige Geschäfte dürfen nun auch wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen
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In diesem Beitrag: In Lübeck kein verkaufsoffener Sonntag am 26. April 2020 Sicherheitskonzept in Lübeck nicht umsetzbar
Lokal. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 17 Uhr ist ab sofort für alle Verkaufsstellen erlaubt, die nach der Landesverordnung vom 18.04.2020 geöffnet sein dürfen. Dies geht aus der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 23.

April hervor, mit der der Erlass der Landesregierung umgesetzt wird.

Nicht alle Geschäfte dürfen an Feiertagen öffnen

Gleiches gilt wie bisher für den Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. An gesetzlichen Feiertagen müssen die vorgenannten Geschäfte jedoch geschlossen bleiben. Konkret heißt das, sie dürfen am 1. Mai nicht öffnen.

Ausgenommen davon sind Geschäfte, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren besteht, sowie Tankstellen und Apotheken. Hier gelten gesonderte Regelungen, die sich aus dem Ladenöffnungsgesetz ergeben.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein tritt ab sofort (Donnerstag, 23.04.2020) in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Maßnahmen sind im Internet unter www.kreis-oh.de nachzulesen. Bei Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, ist das Bürgertelefon des Kreises täglich von 8 Uhr bis 16:30 Uhr und am Wochenende in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 04521 788-755 erreichbar. Fragen können auch schriftlich per E-Mail an buergertelefon-oh@kreis-oh.de gerichtet werden.

In Lübeck kein verkaufsoffener Sonntag am 26. April 2020

Sicherheitskonzept ist kurzfristig nicht umsetzbar – 3. Mai ist Öffnung möglich

Das Land Schleswig-Holstein hat die Kommunen mit einem Erlass am 22. April 2020 zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aufgefordert, die Sonntagsöffnung am 26. April 2020 und 3. Mai 2020 mittels Allgemeinverfügung umzusetzen.

Sicherheitskonzept in Lübeck nicht umsetzbar

Die Hansestadt Lübeck hat die Umsetzung unverzüglich geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der Hansestadt Lübeck, die nach Landesverordnung vom 18. April 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) vorgeschrieben Kontrollen und das Sicherheitskonzept aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Arbeitsbelastung nicht sicher am 26. April 2020 umsetzten können. Insbesondere am kommenden Wochenende ist bereits für den Samstag eine Demonstration in der Innenstadt angekündigt, die zu zusätzlichem Personaleinsatz führt.

In der Landesverordnung § 6, Absatz 2a heißt es: „Die Städte und Gemeinden stellen sicher, dass es in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zu Menschenansammlungen kommt und dass Mindestabstände eingehalten werden können. Hierzu können die Städte und Gemeinden Zugangsbeschränkungen vornehmen und andere geeignete Maßnahmen ergreifen.“

Erschwerend im Rahmen unserer Prüfung kam hinzu, dass im Laufe des heutigen Freitagvormittag seitens des Landes noch eine Anpassung der Muster-Allgemeinverfügung durch das Land angekündigt wurde, so dass erst am Nachmittag finale Rechtssicherheit bestünde.

Aus diesem Grund erlässt die Hansestadt Lübeck im Laufe des Freitags –vorbehaltlich des Vorliegens einer geänderten Muster-Allgemeinverfügung des Landes – eine Allgemeinverfügung, die die Sonntagsöffnung am 3. Mai 2020 zulässt, nicht jedoch am 26. April 2020.

„Ich bedaure, dass es uns nicht gelingt, den Erlass des Landes vollständig und zeitnah umzusetzen. Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung haben aber nach wie vor oberste Priorität. Für den 3. Mai besteht für alle Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit, um die erforderlichen Maßnahmen für eine Sonntagsöffnung sicherzustellen.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.

„Die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung leisten aktuell einen besonderen Einsatz mit großem Engagement und hoher zeitlicher Beanspruchung. Die Kernarbeitszeit wurde von 6 bis 22 Uhr ausgeweitet, Überstunden entstehen in einem hohen Maß. Den Kolleginnen und Kollegen gilt unser aufrichtiger Dank!“ so Innensenator Ludger Hinsen

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