Auffällig bei der Vielzahl der Taten war, dass immer wieder die Weber-Schule, die Volksbank, die Sparkasse Holstein und die Kreisbibliothek betroffen waren.
Nun konnte nach intensiven Ermittlungen, guten Personenkenntnissen eines Jugendsachbearbeiters und technischer Unterstützung von Donnerstag (27.08.) auf Freitag ein Tatverdächtiger bei der Ausführung zweier von insgesamt vier Taten in dieser Nacht festgestellt werden.
Am Freitag (28.08.) wurde über die Lübecker Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung erwirkt. Bei dem 20-jährigen Ostholsteiner konnten die Beamten neben dem Tatwerkzeug seine Kleidung der letzten Tatnacht sicherstellen.
Da der junge Mann psychische Auffälligkeiten zeigte, wurde er nach den polizeilichen Maßnahmen auf dem Eutiner Revier einem Amtsarzt vorgestellt. Dieser ordnete auf der Grundlage des Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychKG) eine Unterbringung des Tatverdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Ostholsteiner macht keine Angaben zu den Tatvorwürfen.