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Auf Fehmarn keine Maskenpflicht mehr an öffentlichen Orten. Auch Heiligenhafen passt Maßnahmen an.

Die Stadt Heiligenhafen hat an der Seebrücke und am Seebrückenvorplatz Hinweisschilder angebracht. Hiermit wird auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen hingewiesen. / FOTO: DENNIS ANGENENDT
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In diesem Beitrag: Kreis stimmt sich mit Kommunen ab. Änderungen auf Fehmarn, in Heiligenhafen, Lensahn, Neustadt i. H. und Timmendorfer Strand. Keine Maskenpflicht mehr an öffentlichen Plätzen auf Fehmarn In anderen Orten wird die Maskenpflicht ausgeweitet An diesen öffentlichen Orten gilt ab morgen, 30.11.2020, die Maskenpflicht
Fehmarn. Am heutigen Sonntag hat der Kreis Ostholstein die neue Allgemeinverfügung bekannt gegeben. In ihr wird unter anderem auch die bisher geltende Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen neu geregelt.

Kreis stimmt sich mit Kommunen ab. Änderungen auf Fehmarn, in Heiligenhafen, Lensahn, Neustadt i. H. und Timmendorfer Strand.

„Im Vorfeld der vorliegenden Allgemeinverfügung hat sich der Kreis erneut mit den Kommunen abgestimmt, um zu gewährleisten, dass die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Maß beschränkt bleiben“ erklärt Pressesprecherin Carina Leonhardt.

Keine Maskenpflicht mehr an öffentlichen Plätzen auf Fehmarn

„Dabei hat sich gezeigt, dass inzwischen in gewissen Bereichen – zumindest zeitweise – das Abstandsgebot ohne Probleme eingehalten werden kann. Infolge der übrigen Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere der Tourismusbeschränkungen, hat sich das Fußgängeraufkommen in diesen Bereichen deutlich verringert. Hier ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum nicht mehr erforderlich“, so das Schreiben des Kreises.

Die Stadt Heiligenhafen hat an der Seebrücke und am Seebrückenvorplatz Hinweisschilder angebracht. Hiermit wird auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen hingewiesen. / FOTO: DENNIS ANGENENDT

In anderen Orten wird die Maskenpflicht ausgeweitet

„In einigen wenigen Fällen musste jedoch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, geringfügig ausgeweitet werden. Die Anlage zu dieser Allgemeinverfügung wurde an diese neuen Erkenntnisse angepasst und so weiterhin eine differenzierte, an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtete Regelung sichergestellt“, so der Kreis in der Pressemitteilung weiter. Die neue Verordnung gilt ab Montag, 30.11.2020.

An diesen öffentlichen Orten gilt ab morgen, 30.11.2020, die Maskenpflicht

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