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Striktes Beherbergungsverbot für Reiserückkehrer

Deutschlandweit gilt nun ein Beherbergungsverbot. / Foto: Pixabay/Montage
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In diesem Beitrag: Bisherige Regelung entfällt Familienbesuche sind weiterhin erlaubt Das Infektionsgeschehen niedrig halten Gesundheitsminister: "Planungssicherheit für Reisende war uns wichtig" Nicht alle Bundesländer ziehen mit
Fehmarn. In Schleswig-Holstein galten schon seit dem 02.10.2020 strenge Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

(Wir berichteten).

Als eines von nur 4 Bundesländern hatte die Landesregierung in Kiel wegen des Corona-Virus schon früh beschlossen, dass es strenge Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten geben müsse.

Bisherige Regelung entfällt

Diese bisherige Quarantäne-Regelung aufgrund der Corona-Pandemie entfällt nun, wie die Landesregierung in Kiel mitteilte. Ab dem 9. Oktober gilt: Wer in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb in Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken unterkommen möchte, muss stattdessen beim Check-in einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter ist als 48 Stunden.

Familienbesuche sind weiterhin erlaubt

Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Hotspots ist nach der Rückkehr keine Testung erforderlich. Zudem wird die Stadt Berlin künftig bei den Inzidenzzahlen als Gesamtes betrachtet, nicht mehr bezirksweise.

Das Infektionsgeschehen niedrig halten

Wir halten somit an unserer Regelung fest, dass es besondere Bedingungen für Reisen aus Corona-Hotspots geben muss, um für Sicherheit hier bei uns im Land zu sorgen und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten„, so Ministerpräsident Daniel Günther. „Wir sorgen aber mit diesem neuen Weg für eine praktikablere Lösung.“ Möglich, so der Ministerpräsident weiter, mache das auch das jetzt striktere Vorgehen etwa in Berlin, wo die bundesweit vereinbarte Hotspot-Strategie jetzt konsequenter umgesetzt werde.

Gesundheitsminister: „Planungssicherheit für Reisende war uns wichtig“

Uns lag an einer vergleichbaren Regelung zwischen den Ländern. Das schafft mehr Planungssicherheit für Reisende, sorgt für ein besseres Verständnis der Regelung und ermöglicht auch eine einheitlichere Bewertung von Hochinzidenzregionen im Inland„, so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Der Fokus muss jetzt darauf liegen, dass in Hochinzidenregionen durch effektivere lokale und regionale Maßnahmen Ausbruchsgeschehen eingedämmt werden. Gerade auch in Berlin sind die Verantwortlichen jetzt in der Umsetzung ihrer Beschlüsse besonders gefordert.

Nicht alle Bundesländer ziehen mit

Überraschend haben sich nicht alle Bundesländer der eigentlich einheitlichen Regelung zum Beherbergungsverbot angeschlossen. Wie am späten Nachmittag bekannt wurde, haben sich Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen zu eigenen Plänen entschlossen.

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