Neue Allgemeinverfügung tritt zum 02.11.2020 in Kraft
Maskenpflicht an vielen Orten in Ostholstein
Mit der Allgemeinverfügung des Kreis Ostholstein wurden am Sonntag auch Gebiete benannt, in denen ab heute (02.11.2020) eine Maskenpflicht gilt. Dies sind, so der Kreis, hauptsächlich Orte mit hohem Publikumsverkehr. In den sozialen Medien kann in vielen Diskussionen nicht nachvollzogen werden, warum diese Maßnahmen erst jetzt eingeführt werden. „Die Menschen hätten die Maskenpflicht in den vollen Fußgängerzonen im Sommer mehr verstanden“, heißt es dort.
Maskenpflicht in Burg auf menschenleeren Wegen

„Ich kann nicht verstehen, warum das erst jetzt eingeführt wird. Die Touristen sind alle weg, die meisten Straßen und Wege sind Menschenleer.“ sagte eine Passantin im Gespräch mit der OH-Presse. Die Maske trägt sie trotzdem: „Maske tragen ist ja grundsätzlich sinnvoll.“
„Ich habe das erst gar nicht gewusst“, sagte eine ältere Dame, die in der dicken Winterjacke durch die Straßen schlendert. Ihren Namen wollte sie in der Zeitung nicht lesen: „das ist ja ein schwieriges Thema“, sagt sie. Ihr Sohn hat Sie darauf aufmerksam gemacht und gesagt, wo Sie eine Maske tragen darf und wo nicht.
Corona-Zahlen steigen weiter an
Ob die Maßnahmen der Allgemeinverfügung insgesamt greifen, wird sich erst in rund 14 Tagen zeigen. Dann werden sich Bund und Länder erneut treffen und die Ergebnisse besprechen.
Unterdessen sind die Corona-Fälle im Kreis Ostholstein weiter angestiegen. Aktuell gibt es Kreisweit 151 positive aktive Fälle, seit Beginn der Pandemie sind es insgesamt 323 nachgewiesene Fälle gewesen. 172 Personen sind wieder genesen, noch immer 4 befinden sich aktuell in klinischer Behandlung.
436 Menschen befinden sich zurzeit in Quarantäne. Der Kreis Ostholstein gibt aktuell einen inzidenzwert von 29,9 (Fälle letzte 7 Tage je 100.000 Einwohner) aus.