Herzlich willkommen, aber…
„Liebe Reisende, Schleswig-Holstein heißt Sie als Urlauberin oder Urlauber oder als Reiserückkehrende/r herzlich willkommen“, heißt es zur Einleitung in der Mitteilung vom 8.10.2020. In dem Artikel der Landesregierung Schleswig-Holstein wird auf die Risikogebiete im In- und Ausland hingewiesen und was bei einer Einreise zu beachten ist.
Bisherige Quarantäneregelung in Schleswig-Holstein entfällt
Wie wir bereits gestern berichteten, fällt die bisherige Quarantäneregelung weg. Diese hatte eine 14-tägige Quarantäne für Reiserückkehrer auf deutschen Risikogebieten vorgesehen. Da nun aber grundsätzlich ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Risikogebieten besteht, hat diese Quarantäneregelung auch keine Wirkung mehr und entfällt.
Beherbergungsverbot ab 9. Oktober in Schleswig-Holstein
Ab Freitag 9.10.2020 gilt in Schleswig-Holstein nun ein generelles Beherbergungsverbot für Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten. Wer dennoch in Schleswig-Holstein Urlaub machen möchte, muss einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das heißt, zwischen Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise dürfen nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Ein entsprechender Corona-Test muss selbst bezahlt werden, es sei denn das Gesundheitsamt oder ein Arzt ordnen eine Testung an.
Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind Familienbesuche und beruflicher Pendelverkehr, da diese keinen touristischen Zwecken dienen.
Diese Kreise oder kreisfreien Städte sind Hochinzidenzgebiete
Maßgeblich für die Einstufung zu einem Hochinzidenzgebiet ist, ob mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage positiv auf Corona getestet worden sind. Hierfür werden in der Regel die Werte des Robert-Koch-Instituts zugrunde gelegt.
Diese Regionen sind potentielle Hochinzidenzgebiete
Neben einigen Regionen, welche schon als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen sind, kratzen einige andere stark an der Grenze. Aus diesem Grund lassen sich schon jetzt die potenziellen inländischen Hochinzidenzgebiete ab dem 9. Oktober benennen:
- Kreisfreie Stadt Bremen
- Landkreis Emsland
- Kreisfreie Stadt Hamm
- Kreisfreie Stadt Remscheid
- Kreisfreie Stadt Hagen
- Kreisfreie Stadt Offenbach
- Landkreis Esslingen
Urlauber, welche aus einer dieser Regionen kommen, müssen damit rechnen, dass sie bei einem Check-In einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.