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Corona-Lockdown: Urlauber in Schleswig-Holstein müssen bis 02. November abreisen

Urlauber müssen bis zum 02.11.2020 abreisen. / Foto: Pixabay
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In diesem Beitrag: Touristen müssen bis zum 02.11.2020 Unterkünfte verlassen Beherbergung aus beruflichen Gründen Sonderregelung für Nordsee-Inseln und Halligen Daniel Günther im Video: "Die Lage ist ernst" Weitere Informationen werden am Sonntag erwartet
Fehmarn. Nachdem die Ministerkonferenz am vergangenen Mittwoch beschlossen hat, dass Übernachtungsangebote nur noch für ausdrücklich nicht touristische Zwecke angeboten werden dürfen, hat das Land Schleswig-Holstein am heutigen Tage reagiert.

Touristen müssen bis zum 02.11.2020 Unterkünfte verlassen

„Für Schleswig-Holstein gilt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden.“ heißt es in einer Mitteilung aus der Staatskanzlei in Kiel.

Auch Gäste die schon vor Ort sind müssen abreisen.

Die Landesregierung hat damit heute (30. Oktober) zugleich klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.



Beherbergung aus beruflichen Gründen

Erlaubt bleiben jedoch weiterhin eine Beherbergungen aus beruflichen Gründen, sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt.

Sonderregelung für Nordsee-Inseln und Halligen

Für die Nordsee-Inseln und Halligen wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Fährverkehr sowie den Autozügen und der Deutschen Bahn eine Übergangsregelung zur Abreise geschaffen. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden. Hier hat die Rückreise spätestens bis zum 5. November zu erfolgen.

Daniel Günther im Video: „Die Lage ist ernst“

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Weitere Informationen werden am Sonntag erwartet

Einzelheiten zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie regelt eine Landesverordnung, die bis Sonntag, 1. November erarbeitet und dann veröffentlicht wird. In-Kraft-Treten wird die neue Verordnung am Montag.

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