Radio Sundfunk Abo-Bereich
Einloggen

Dänemark verschärft die Reisebeschränkungen

Dänemark verschärft die Einreise.
adspace-single-below-featured-image
In diesem Beitrag: Schleswig-Holstein ist Quarantäneland Keine Sonderregelung mehr Reise nach Dänemark nur aus triftigen Grund Ab Samstag Einreise nur aus triftigen Grund Grenzpendler ausgenommen
Fehmarn. Am heutigen Nachmittag hat das dänische Außenministerium schärfere Reisebeschränkungen beschlossen

Schleswig-Holstein ist Quarantäneland

Die dänischen Behörden raten ihren Bürgern mit sofortiger Wirkung von allen nicht-notwendigen Reisen nach Schleswig-Holstein und Deutschland ab. Die neuen Einreisebestimmungen für Deutsche, die nach Dänemark wollen, werden ab kommenden Samstag gelten.

Keine Sonderregelung mehr

Bisher galt für Deutsche, die in der Grenzregion, also in Schleswig-Holstein leben, eine Sonderregelung. Sie durften im Gegensatz zu anderen Deutschen weiterhin nach Dänemark einreisen. Diese Sonderregelung ist am heutigen Nachmittag weggefallen.

Reise nach Dänemark nur aus triftigen Grund

Das dänische Außenministerium hat heute beschlossen, dass auch Schleswig-Holsteiner nur noch aus triftigen Grund nach Dänemark einreisen dürfen. Ausgenommen von den Beschränkungen sind Schleswig-Holsteiner, welche einen negativen Corona-Test nachweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Für das restliche Bundesgebiet gilt diese Test-Sonderregelung nicht.

Ab Samstag Einreise nur aus triftigen Grund

Als triftige Gründe für eine Einreise hat die dänische Regierung folgende Punkte ausgegeben:

  • Arbeit in Dänemark 
  • Geschäftsreise
  • Gültige Arbeitserlaubnis unter der „Working Holiday“-Regelung
  • Lieferung von Waren oder Dienstleistungen
  • Seemann, Besatzungsmitglied für Flugzeug u. Ä. 
  • Vorstellungsgespräch
  • Studium in Dänemark
  • Ausbildungspraktikum
  • Besuch einer Volkshochschule (højskole)
  • Au Pair
  • Besuch von Eltern, Stiefeltern, Geschwistern, Stiefgeschwistern, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkeln oder Stiefenkeln
  • Besuch eines festen Partners
  • Einreise mit einem dänischen Partner oder engem Verwandten, der im Ausland lebt
  • Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind in Dänemark
  • Sorgerecht für ein minderjähriges Kind
  • Geburt eines eigenen Kindes
  • Ernste oder kritische Erkrankung eines Partners oder Verwandten
  • Fortlaufende Behandlung im Gesundheitssystem
  • Beerdigung
  • Gerichtsverfahren
  • Anliegen bei Botschaft oder ausländischer Vertretung in Dänemark
  • Eigenes Ferienhaus, Boot oder Dauercampingplatz

Quelle: Dänische Regierung

Grenzpendler ausgenommen

Grenzpendler, welche aus beruflichen Gründen nach Dänemark reisen müssen, sind von der Einschränkung ausgenommen.

1234
© 2020-2023 sundfunk.de