Großer Tag für Schleswig-Holstein und für Dänemark
Die Landesregierung hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Bau des deutschen Teils der Fehmarnbelt-Querung begrüßt: „Das ist ein großer Tag für Schleswig-Holstein und für unsere dänischen Nachbarn. Nun können wir mit dem Bau auf deutscher Seite beginnen. Das Urteil stellt die Weichen dafür, die boomenden Regionen Kopenhagen-Malmö und Hamburg dichter zusammenrücken zu lassen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach der Urteilsverkündung.
Mit dem Ausgang des Prozesses sei der Weg jetzt frei für ein grenzüberschreitendes Projekt, das in Deutschland einzigartig sei: „Die Planungen haben uns vor viele schwierige technische und rechtliche Fragen gestellt. Kein vergleichbares Projekt wurde so intensiv und umfangreich untersucht wie dieses“, so der Regierungschef. Der Umfang des Planfeststellungsbeschlusses sowie die auf 4.000 Seiten vorgebrachten Klagepunkte seien große Herausforderungen für alle Beteiligten gewesen.
Wir haben das Baurecht
„Wir haben das Baurecht für die feste Fehmarnbelt-Querung und können loslegen. Das ist ein herausragender Tag für eines der zentralen transeuropäischen Verkehrsprojekte“, ergänzte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. Er sicherte zu, die Belastungen für die Menschen und die Ökologie durch den Bau des Tunnels so gering wie möglich zu halten: „Das haben wir im Planfeststellungsbeschluss hinreichend dargelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das positiv gewürdigt.“ Der Minister sicherte den Kritikern des Projekts weiterhin die ausgestreckte Hand und Gespräche an.
Beltretter: „Schockiert und zugleich unendlich traurig.“
„Dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die diversen Klagen gegen den Fehmarnbelttunnel und seine Planung rundherum und nüchtern abschmettert und dieses gigantische Projekt ohne größere Auflagen durchwinkt, hat uns überrascht und tief erschüttert. Wir sind schockiert und zugleich unendlich traurig.“ schreiben die Beltretter via Facebook.
Beltretter gucken in Richtung des Europäischen Gerichtshofs
„Wir werden uns nun erst mal sammeln und schauen, was wir jetzt tun können und werden. Wir blicken dabei insbesondere in Richtung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, wo im Laufe der kommenden Monate die dänischen Staatsbeihilfen, die dem Tunnelbetreiber Femern A/S 2018 durch das EuGH zugesprochen wurden, noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft werden.“ schreiben sie weiter bei Facebook.
Ein schwarzer Tag für die Ostsee
Malte Siegert vom NABU sagt gegenüber den Beltrettern:
„Die Fehmarnbeltquerung kommt. Das Bundesverwaltungsgericht hat alle Klagen abgewiesen. Das ist ein schwarzer Tag für die Ostsee. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, die Richtigkeit politischer Entscheidungen zu bewerten (z.B.: Sind täglich 5000 Fahrzeuge für einen 8 Milliarden Euro Tunnel angemessen? Hätte es ein reiner Bahntunnel auch getan?). Es urteilt primär über die Rechtmäßigkeit von Planung. Ja, der Deutsche Bundestag hat den Staatsvertrag 2008 abgesegnet. Der ist Gesetz. Das Gericht bewertet nicht, dass sich die Welt seither verändert hat. Das wäre Aufgabe der Politik. Klimawandel, Mobilität, Artenschutz,…: Themen, die die Politik regelmäßig neu im Zusammenhang mit ökologisch wie ökonomisch waghalsigen und antiquierten Mammutprojekten bewerten müsste. Dass sie das nicht tut (A 49, A 26 Ost, A 39, Fehmarnbeltquerung), während solche Vorhaben nicht umgesetzt sind, ist der eigentliche Skandal. Frau Merkel beschwörte noch Ende Oktober den internationalen Meeresschutz ( https://bit.ly/3k6lrg4 ), eine Rolle spielt er vor der eigenen Haustür offenbar trotzdem nicht. Wenn politisches Postulat nicht ewiglich Plattitüde bleiben soll, müssten politische Entscheider anfangen, den Hebel umzulegen. Für wirkungsvollen Klima-, Arten-, Biotop- und Naturschutz“