Die Freiwillige Feuerwehr auf Fehmarn ist in der Bauphase und später beim Betrieb der geplanten Fehmarnbeltquerung für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und für die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe) zuständig.
Stadt Fehmarn bekommt in vielen Punkten Recht
Auf die Beschwerde der Stadt Fehmarn hat das LVG heute festgestellt, dass die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Feuerwehr Fehmarn rechtens war, die Abwicklung der dadurch entstehenden Kosten jedoch nicht geregelt ist. Das Gericht in Schleswig hat dem Land nun aufgetragen, bis September 2021 eine solche Kostenregelung zu schaffen.
Dr. Thilo Rohlfs begrüßt Entscheidung auf Erweiterung der Zuständigkeit

Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das Land zu Recht die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitert hat. Auch die Auflage, dass das Land anstelle von Zusagen eine klare gesetzliche Regelung für einen Ausgleich der Kosten treffen müsse, sei bis zum kommenden Jahr zu leisten und stehe dem Projekt damit nicht im Wege. „Damit haben wir eine wichtige Voraussetzung für den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht erfüllt, der kommende Woche in Leipzig beginnen wird
“, sagte Rohlfs heute (14. September) bei der Urteilsverkündung in Schleswig.
Schleswig-Holstein darf gesetzliche Regelungen für Fehmarn erlassen
Wegen der großen finanziellen Mehrbelastung für die Stadt Fehmarn hatte die Mehrheit der Stadtvertretung für eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke gestimmt. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

Insbesondere ging es neben den finanziellen Aspekten in der Klage auch um die Selbstverwaltung der Insel. Das LVG hat hierzu erklärt, dass das Land Schleswig-Holstein rechtlich befugt ist, für den Bereich des Küstenmeeres und den Bereich des Fehmarnbelts gesetzliche Regelungen zu erlassen. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die sich auf einen im Meeresuntergrund des Festlandsockels geführten Tunnel beziehen.
Erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung auf Fehmarn nicht rechtens
Mit der Zuständigkeitserweiterung der Feuerwehr greift der Gesetzgeber allerdings in das der Stadt Fehmarn zustehende Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein. „Die Stadt muss durch die neu zugewiesenen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes erhebliche finanzielle Mittel aufwenden, etwa für die erforderliche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten. Das Land hätte diese finanzielle Mehrbelastung berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

„Dass der Gesetzgeber nach Einreichung der vorliegenden Beschwerde im Haushaltsgesetz 2020 das Innenministerium ermächtigt hat, mit der Stadt Fehmarn einen Vertrag über den Kostenausgleich durch das Land abzuschließen, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, da es bislang nicht zum Abschluss eines solchen Vertrages gekommen ist,“ heißt es vom Gericht weiter.
Rohlfs: „Werden unsere Hausaufgaben machen“
„Dass das Gericht unsere Entscheidung, die Kostenfolge im Vertragswege mit der Stadt zu klären, zwar in der Sache für grundsätzlich ausreichend, jedoch nicht für den formal richtigen Weg hält, akzeptieren wir und werden unsere Hausaufgaben machen“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs. „Die Notwendigkeit, diese Formalien nun per Gesetz nachzuholen, ändert natürlich nichts an unserer bestehenden Zusage gegenüber der Stadt Fehmarn, die durch die neue Brandschutzverantwortlichkeit im Tunnelbereich entstehenden Mehrkosten zu tragen“
Das Urteil unter dem Aktenzeichen LVerfG 3/19 ist unanfechtbar.