Die Schüler sind der Kategorie 1 zuzurechnen, so das Schreiben.
Andere Personen im Haushalt Kategorie 2
Andere im Haushalt der Schüler lebenden Personen sowie die Lehrerinnen und Lehrer werden der weniger strengen Kategorie 2 zugeordnet. Für diese Personen gilt keine häusliche Quarantäne, aber die Pflicht zur Kontaktminderung, heißt es von der Schule weiter. Darüber hinaus soll bei Krankheitssymptomen sofort der Hausarzt kontaktiert werden.
Betreuung der Kinder durch Elternteil
Während der angeordneten Quarantäne der Schüler kann ein Elternteil bis zum 05.11.2020 zur Betreuung zu Hause bleiben. Durch den Arbeitgeber dürfen keine Nachteile entstehen und die Tage werden nicht als Fehltage angerechnet.
Distanzunterricht in Landkirchen
Ab morgen (28.10.2020) wird das Kollegium der Grundschule in Landkirchen den Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler vorbereiten. Die Eltern werden über den weiteren Ablauf informiert.