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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

Hotelgäste dürfen nun auch wieder ohne negativen Corona-Test anreisen. / Foto: Thorsten Krappa
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In diesem Beitrag: Bisheriges Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein rechtswidrig Hotelketten klagen erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht gegen Beherbergungsverbot Urlaub in Schleswig-Holstein auch ohne negativen Test möglich
Fehmarn. In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt.

Bisheriges Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein rechtswidrig

Das Gericht stufte die bisherige Regelung als rechtswidrig ein. Die Richter haben ihre Entscheidung im Eilverfahren mit wirtschaftlichen Nachteilen für Beherbergungsbetriebe und mit dem verstoß gegen die Gleichbehandlung begründet. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Hotelketten klagen erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht gegen Beherbergungsverbot

In dem konkreten Fall haben zwei Hotelketten mit Unterkünften in Grömitz und auf Sylt gegen das Verbot geklagt. Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts zeigen, dass sich das Corona-Virus am häufigsten im privaten Umfeld ausbreitet. Infektionen in Hotels seien dagegen eher selten. Grade Hotel- und Gastronomische Betriebe seien an besondere Sicherheits- und Hygieneregeln gebunden, erklärte das Gericht weiter.

Urlaub in Schleswig-Holstein auch ohne negativen Test möglich

Im Ergebnis heißt es für Touristen nun, dass die auch ohne Nachweis eines negativen Corona-Tests wieder in Schleswig-Holstein Urlaub machen können.

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