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Maskenpflicht an vielen öffentlichen Orten in Ostholstein

An vielen öffentlichen Orten in Ostholstein gilt nun eine Maskenpflicht.
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In diesem Beitrag: Neue Corona-Verordnung vom Land am Freitag veröffentlicht Kreis Ostholstein gibt Allgemeinverfügung heraus Faustformel gilt Keine dauerhafte Maskenpflicht Bereiche mit hohem Publikumsverkehr ausgewählt Innenstadt und viele Häfen auf Fehmarn nun Gebiete mit Maskenpflicht Maskenpflicht im Hafen und auf der Seebrücke in Heiligenhafen Auch auf Promenade in Großenbrode gilt Maskenpflicht Alle weiteren Gebiete in Ostholstein mit Maskenpflicht Quellen und Linkübersicht
Fehmarn. Mit der heute von Kreis Ostholstein veröffentlichten Allgemeinverfügung wurden die neuen und strengen Corona-Regeln bekannt gegeben.

Neue Corona-Verordnung vom Land am Freitag veröffentlicht

Schon am Freitag hat das Land Schleswig-Holstein die in der Ministerkonferenz beschlossenen Corona-Regeln veröffentlicht. Ministerpräsident Daniel Günther hatte in seiner Rede harte Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Gastronomie und weitere Wirtschaftszweige angekündigt.

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Kreis Ostholstein gibt Allgemeinverfügung heraus

Ab Montag (2. November) gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Sie legt die Regelungen fest, die in den kommenden vier Wochen gelten sollen und ist unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

Faustformel gilt

Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf!

Der Kreis Ostholstein legt zudem in einer Allgemeinverfügung die Orte fest, wo im Kreisgebiet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt – entsprechend erfolgt das in anderen Kreisen und kreisfreien Städten.

Keine dauerhafte Maskenpflicht

In Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden wurden in Allgemeinverfügung die Bereiche genannt und in Karten eingezeichnet, in denen das Abstandsgebot typischerweise nicht immer eingehalten werden kann.

Bereiche mit hohem Publikumsverkehr ausgewählt

Es wurden Orte ausgewählt, in denen regelmäßig hoher Publikumsverkehr zu erwarten ist. Da diese Bereiche nicht zu jeder Zeit stark frequentiert sind, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für bestimmte Zeiten angeordnet. Auf diese Weise kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Innenstadt und viele Häfen auf Fehmarn nun Gebiete mit Maskenpflicht

Maskenpflicht im Hafen und auf der Seebrücke in Heiligenhafen

Auch auf Promenade in Großenbrode gilt Maskenpflicht

Alle weiteren Gebiete in Ostholstein mit Maskenpflicht

Alle weiteren Gebiete mit Maskenpflicht haben wir hier in der Galerie oder unten als Link in der Quellenübersicht.


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