Neue Corona-Verordnung vom Land am Freitag veröffentlicht
Schon am Freitag hat das Land Schleswig-Holstein die in der Ministerkonferenz beschlossenen Corona-Regeln veröffentlicht. Ministerpräsident Daniel Günther hatte in seiner Rede harte Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Gastronomie und weitere Wirtschaftszweige angekündigt.
Kreis Ostholstein gibt Allgemeinverfügung heraus
Ab Montag (2. November) gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Sie legt die Regelungen fest, die in den kommenden vier Wochen gelten sollen und ist unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“
Faustformel gilt
Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf!
Der Kreis Ostholstein legt zudem in einer Allgemeinverfügung die Orte fest, wo im Kreisgebiet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt – entsprechend erfolgt das in anderen Kreisen und kreisfreien Städten.
Keine dauerhafte Maskenpflicht
In Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden wurden in Allgemeinverfügung die Bereiche genannt und in Karten eingezeichnet, in denen das Abstandsgebot typischerweise nicht immer eingehalten werden kann.
Bereiche mit hohem Publikumsverkehr ausgewählt
Es wurden Orte ausgewählt, in denen regelmäßig hoher Publikumsverkehr zu erwarten ist. Da diese Bereiche nicht zu jeder Zeit stark frequentiert sind, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für bestimmte Zeiten angeordnet. Auf diese Weise kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Innenstadt und viele Häfen auf Fehmarn nun Gebiete mit Maskenpflicht
Maskenpflicht im Hafen und auf der Seebrücke in Heiligenhafen
Auch auf Promenade in Großenbrode gilt Maskenpflicht

Alle weiteren Gebiete in Ostholstein mit Maskenpflicht
Alle weiteren Gebiete mit Maskenpflicht haben wir hier in der Galerie oder unten als Link in der Quellenübersicht.
Quellen und Linkübersicht
- Allgemeinverfügung Kreis Ostholstein: www.kreis-oh.de/coronavirus.
- Anlage A; Orte mit Maskenpflicht: Als PDF-Datei
- Eine Liste mit den Links zu den Kreisen und kreisfreien Städten: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html
- Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de