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Neue Hygieneregeln ab Montag. – Stadt Fehmarn hat Beschilderung aufgestellt

Hygieneregeln wegen Corona auf Fehmarn / FOTO: DENNIS ANGENENDT
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In diesem Beitrag: Aufhebung der generellen Quarantäne bei Reiserückkehrern in Schleswig-Holstein Neue Verordnungen wurden stark vereinfacht Abstandsregeln wo immer möglich einhalten Kontakt weiterhin auf ein Minimum beschränken Maskenpflicht besteht in Schleswig-Holstein weiterhin Zugangsregelungen zu Geschäften Kleine Veranstaltungen unter Auflagen erlaubt, Gaststätten dürfen öffnen Salons, Parks und weitere Einrichtungen dürfen öffnen. – Freizeitparks bleiben geschlossen, Prostitution verboten Sport wieder erlaubt – mit Auflagen Kinos dürfen öffnen, maximal 50 Besucher je Saal Regelung für religiöse Einrichtungen werden aufgehoben Neue Regelungen für Kita und Schule in Schleswig-Holstein
Fehmarn. Ab Montag gelten in Schleswig-Holstein neue Corona-Regeln. Die Landesregierung in Kiel hat dazu eine neue Verordnung verabschiedet, welche zahlreiche Lockerungen enthält und Verbote aufhebt.

Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen. Auch Heilverfahren im Bereich der Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen werden wieder zugelassen.

Aufhebung der generellen Quarantäne bei Reiserückkehrern in Schleswig-Holstein

Neben den Regelungen, welche speziell das Land Schleswig-Holstein und die Betriebe dort betreffen, gibt es auch weitere Lockerungen der Quarantäneregelung für Reisende aus dem Ausland. Die neue Landesverordnung sieht vor, dass eine generelle vierzehntägige Quarantäne nicht mehr für alle Einreiseländer gilt. So dürfen Reisende aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland ohne Quarantäne nach Schleswig-Holstein einreisen.

Neue Verordnungen wurden stark vereinfacht

Die neuen Verordnungen, welche ab kommendem Montag, den 18.05.2020 gelten, wurden stark vereinfacht. Im Vordergrund stehen jetzt nicht mehr nur Verbote und Ausnahmen, sondern im Umkehrschluss die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen.

Bei der Umsetzung der neuen Verordnung ist Eigenverantwortung gefragt. „Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben bewiesen, dass sie Eigenverantwortung sehr ernst nehmen“, betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg in einer Mitteilung der Staatskanzlei in Kiel. „Halten Sie sich bitte weiterhin so diszipliniert an die Kontaktbeschränkungen, Hygiene- und Abstandsregeln. Jede und jeder entscheidet durch sein Verhalten mit darüber, dass wir mit so wenig Freiheitsbeschränkungen wie möglich mit dem Virus leben können.“

Hygieneregeln wegen Corona auf Fehmarn / FOTO: DENNIS ANGENENDT

Abstandsregeln wo immer möglich einhalten

Eine der grundsätzlichen Regeln in der Verordnung ist auch wie bisher die Abstandsregelung. Hier muss nun, wenn möglich, immer der Abstand von 1,5m eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen physische Barrieren, zum Beispiel Plexiglas-Trennwände, aufgestellt werden.

Kontakt weiterhin auf ein Minimum beschränken

Kontakte zu anderen Personen als denen, die zum eigenen Haushalt gehören, sollen auch weiterhin auf ein Minimum beschränkt werden. Es gilt nach wie vor, dass sich nur ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt treffen darf.

Maskenpflicht besteht in Schleswig-Holstein weiterhin

Die Verordnung zur Maskenpflicht hat sich nicht verändert. Auch weiterhin ist in Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschrieben. Hier muss beim Tragen auf eine vollständige Bedeckung von Mund und Nase geachtet werden, so dass eine Ausbreitung von Tröpfchen vermindert wird.

Zugangsregelungen zu Geschäften

Zutritt zu Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr muss geregelt werden.

Bei erhöhtem Publikumsverkehr muss dafür gesorgt werden, dass vor dem Eingang wartende Besucher das Abstandsgebot einhalten können. Weiter müssen Möglichkeiten zum Händewaschen oder Desinfizieren angeboten werden. Häufig berührte Oberflächen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Weiter gelten auch die bestehenden Regelungen, dass die Kundenanzahl rechnerisch auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt ist. Ab 200 Quadratmetern muss die Einhaltung der Regeln durch dazu bestellte Kontrollkräfte beaufsichtigt werden.

Kleine Veranstaltungen unter Auflagen erlaubt, Gaststätten dürfen öffnen

https://www.facebook.com/gaestehaus.sulsdorf/posts/1650009308484079

Kleine Veranstaltungen mit Sitzcharakter sind unter Einhaltung der Hygieneauflagen für bis zu 50 Teilnehmer wieder erlaubt. Auch Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen, wenn die Betreiber ein Hygienekonzept ausgearbeitet haben und dies nach Aufforderung den Behörden vorgelegt haben. Beim Besuch müssen die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Ausgabestellen, wie zum Beispiel Buffets, sind nicht erlaubt. Außerdem ist in Gaststätten der übermäßige Alkoholkonsum zu vermeiden und das Lokal muss um 22:00 Uhr schließen.

Die Betreiber von Hotels und Camping Plätzen sowie die Vermieter von Ferienwohnungen müssen ebenfalls Hygienekonzepte erstellen und die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen.

Die Spielplätze sind gesperrt. / Foto: jenni.heller

Salons, Parks und weitere Einrichtungen dürfen öffnen. – Freizeitparks bleiben geschlossen, Prostitution verboten

Dienstleister dürfen zukünftig wieder Behandlungen im Gesicht des Kunden ausführen, wenn hierfür besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden. So können zum Beispiel auch Kosmetikstudios wieder öffnen, wenn sie unter entsprechenden Schutzvorkehrungen arbeiten. Das Prostitutionsgewerbe bleibt weiterhin untersagt.

Betreiber von Tierparks, Wildparks und Zoos, sowie Spielplätzen müssen vor Öffnung ein Hygienekonzept erstellen, welches durch die Behörden abgenommen werden muss.

Sport wieder erlaubt – mit Auflagen

Auch sportliche Aktivitäten müssen grundsätzlich mit Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften einhergehen. Gemeinschaftsduschen und Sammelumkleiden bleiben geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Sport im Innenbereich wieder möglich, so dürfen zum Beispiel Fitnessstudios mit Hygienekonzepten wieder öffnen. Schwimmbäder hingegen müssen geschlossen bleiben.

Kinos dürfen öffnen, maximal 50 Besucher je Saal

Auch Kinos dürfen wieder öffnen, jedoch nur mit einer maximalen Besucherzahl von 50 Personen pro Kinosaal. Auch sie müssen ein entsprechendes Hygienekonzept erstellen und umsetzen.

https://www.facebook.com/Filmtheaterburgauffehmarn/posts/2539262476388054

Regelung für religiöse Einrichtungen werden aufgehoben

In Kirchen, Synagogen und Moscheen ist sicherzustellen, dass die Gläubigen den nötigen Mindestabstand zueinander einhalten können. Die bisher bestehende Quadratmeterregelung wird mit dieser neuen Verordnung aufgehoben.

Neue Regelungen für Kita und Schule in Schleswig-Holstein

Zusätzlich zur bestehenden Notbetreuung können angehende Schulkinder, sowie Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf in abwechselnden Gruppen betreut werden. Ab 1. Juni sollen in der nächsten Stufe der Lockerungen dann alle Kinder, die nicht in der Notbetreuung sind, wieder zeitversetzt in die Gruppen der Kitas gehen können.

Ab dem 25. Mai wird auch der Schulbetrieb durch weitere Präsenzangebote für die Jahrgangsstufen 1 – 3 an den Grundschulen, sowie für die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wieder ausgeweitet. Ebenfalls davon erfasst sind die Eingangsphase und Qualifizierungsphase 1 der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Nachmittagsangebote für die Kinder, die wieder in der Schule sind, dürfen stattfinden. Die neue Verordnung schließt außerdem ein, dass Mensen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen dürfen.

An den Hochschulen dürfen wieder vermehrt Präsenzveranstaltungen stattfinden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygieneregeln dürfen auch Hochschulbibliotheken, Mensen und Cafeterien grundsätzlich wieder öffnen.

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