Urlauber in Schleswig-Holstein müssen abreisen
Heute hat die Staatskanzlei in Kiel dann einige Details aus der Verordnung konkretisiert und erklärt, dass auch schon bereits angereiste Urlauber Schleswig-Holstein bis zum 02.11.2020 verlassen müssen. Eine Sonderregelung gibt es nur für die Nordsee-Insel und Halligen.
Zweitwohnungsbesitzer in Schleswig-Holstein dürfen Wohnungen nutzen
Auf Nachfrage der OSTHOLSTEIN PRESSE erklärte der stellvertretenden Regierungssprecher, Patrick Kraft, dass Zweitwohnungsbesitzer von dieser Regelung nicht betroffen sind. „Die Personen mit Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein dürfen ihre Wohnungen auch weiterhin nutzen. Auch die ausgegebene Reisebeschränkung trifft hier nicht zu.“
Regelung für Dauercamper
Wie schon im Frühjahr sind Dauercamper mit Zweitwohnungsbeseitzern gleichgestellt. „Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Personen mit Zweitwohnsitz“, so Kraft.
Kontrollstelle vor Fehmarn?
Anders als im Frühjahr wird es keine Kontrollstelle in Richtung Fehmarn geben. „Es wird schon jetzt verstärkt kontrolliert, ob sich an die aktuellen Corona-Regeln gehalten wird.“, sagt Patrick Kraft. Wie von der Bundeskanzlerin angekündigt, werden diese Kontrollen auch bundesweit mit Inkrafttreten der neuen Corona-Maßnahmen verstärkt fortgeführt.