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Zweitwohnungsbesitzer sollen ab 04.05. wieder Wohnungen auf Fehmarn nutzen dürfen.

Auch Zweitwohnungsbesitzer und nahe Verwandte sollen ab dem 04.05. wieder auf die Inseln dürfen.
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In diesem Beitrag: Lockerungen behutsam angehen Auch nahe Verwandte sollen wieder auf die Insel dürfen Stufenplan wird von Landrätin und Landrat begrüßt
Fehmarn. Landesregierung, Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister haben sich heute (23. April) darauf verständigt, die Eigennutzung von Zweitwohnungen auf den Inseln und Halligen sowie dem Festland ab dem 4.

Mai voraussichtlich wieder möglich zu machen.

Dies ist das Ergebnis einer heutigen Telefonkonferenz, zu der Ministerpräsident Daniel Günther die Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte eingeladen hatte. An dem Gespräch nahmen außer Günther auch Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sowie Innenminister Hans-Joachim Grote teil. Einig war die Runde, dass die Verständigung selbstverständlich unter dem Vorbehalt des weiteren Infektionsgeschehens stehe und dass dieses sorgfältig beobachtet werden müsse.

Lockerungen behutsam angehen

Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam gehen und sorgfältig abwägen, an welchen Stellen mit Blick auf das Infektionsgeschehen bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden können„, sagte der Ministerpräsident nach der Konferenz. Mit dem Blick auf die in der Landesverordnung bestehenden Betretungsverbote für Inseln und Halligen und deren beschränkte medizinische Versorgungskapazitäten sei das Gesundheitsministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass in einer nächsten Lockerungsstufe die Eigennutzung von Nebenwohnungen hier unter einer Auflage zugelassen werden könne.

So gelte für den Fall der Anordnung von Quarantänemaßnahmen, dass Zweiwohnungsbesitzer die Quarantäne bzw. Isolation binnen eines Tages am Erstwohnsitz angetreten haben müssen. Das Land werde dazu mit den drei betroffenen Gesundheitsämtern Leitlinien für die infektionsmedizinisch angemessene Rückreise erarbeiten. Die Landesverordnung werde zum 4. Mai 2020 hinsichtlich der Betretungsverbote entsprechend angepasst, wenn in der Mitte der 18. KW eine infektionsmedizinische Lagebeurteilung vorliege, die weitere Lockerungen überhaupt ermögliche.

Die Landesregierung hat zudem angeregt, die entsprechenden Regelungen zum Verbot der Eigennutzung von Nebenwohnungen auf dem Festland mit Ablauf des 3. Mai 2020 auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, so der Regierungschef. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, an dieser Stelle ein einheitliches Vorgehen im Land zu erzeugen„, sagte Günther.

Auch nahe Verwandte sollen wieder auf die Insel dürfen

Günther kündigte an, dass zudem auch Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte einer Person mit Hauptwohnung vom Betretungsverbot der Inseln und Halligen weiter ausgenommen werden.

Stufenplan wird von Landrätin und Landrat begrüßt

Die Landrätin und Landräte begrüßen einen Stufenplan für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen im Bereich Tourismus. Sofern die Landesregierung zum 4. Mai die genannten Maßnahmen für den Zugang zu den Inseln und Halligen umsetzt, werden die Landrätin und Landräte die von ihr und ihnen verfügten Verbote der Zweitwohnungsnutzung auf dem Festland ebenfalls aufheben„, sagte Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein und Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, stellvertretend für die Landrätin und Landräte der touristisch geprägten Kreise. Voraussetzung sei auch hier, dass Mitte der kommenden Woche absehbar ist, dass das Infektionsgeschehen weitere Lockerungen überhaupt ermöglicht. „Dann bleiben wir – so wie bisher bei den Beschränkungen – auch bei der Aufhebung einzelner Maßnahmen im Gleichklang mit den Vorgaben der Landesregierung„, ergänzt Sager.

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