Die Mutter des Jungen, ihr Ehemann und zwei Geschwisterkinder befanden sich zum diesem Zeitpunkt im Haus, jedoch nicht im Zimmer des Jungen. Das Kind verstarb trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.
Keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt
Die Lübecker Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizeistelle Bad Schwartau führen sogenannte Todesermittlungen, um die Umstände zu klären, unter denen es zum dem Tod des Kindes gekommen ist. Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt sind nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vorhanden.
Leichnahm wird obduziert
Die Staatsanwaltschaft hat die Obduktion des Leichnams, der in die Lübecker Gerichtsmedizin verbracht worden ist, beantragt. Die Angehörigen werden durch Seelsorger betreut.