Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen.
Daniel Günther sieht die Masken als Weg zurück in die Normalität
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, dass wir schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können. Es kann helfen, andere Menschen wie beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer in den Geschäften zu schützen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther.
Die Landesregierung sei sich bewusst, dass professionelle Schutzmittel noch immer ein knappes Gut seien und diese Ärzten und Pflegepersonal vorbehalten sein müssten. „In Schleswig-Holstein wird daher ausdrücklich auch eine Bedeckung mit Stoffmasken, Tüchern oder Schals möglich sein, die bei den meisten Menschen ohnehin vorhanden sind.“
Wo muss eine Maske getragen werden?
Eine Maske muss vor allem beim Einkaufen in Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäften, sowie in allen anderen Geschäften und Einkaufszentren, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden. Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Taxen ist das Tragen von Masken Pflicht. Ausnahmen von der Tragepflicht gibt es beim Betreten von Sparkassen und Banken. „Nur wenn alle Schutzvorkehrungen gemeinsam beherzigt würden, seien diese wirklich wirksam.“ appellierte Gesundheitsminister Heiner Garg dazu an die Menschen in Schleswig-Holstein.
Darf ich im Auto eine Makse tragen?
Die Polizei in Lübeck schreibt dazu folgendes:
„Weil uns dazu einige Fragen erreicht haben erläutern wir gerne wie bei uns in Schleswig-Holstein das Thema „Schutzmaske am Steuer“ gehandhabt werden wird.
In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Kraftfahrzeugführer ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken dürfen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Verstöße gegen dieses Maskierungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, es droht ein Bußgeld von 60 €. Im Zusammenhang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Infektionsschutz gilt aus Sicht der Landespolizei aber folgendes:
➡️ Beim Tragen eines Mund- und Nasenschutzes von Kraftfahrzeugführern geht es vorrangig nicht um die Verhüllung oder Verdeckung des Gesichts, um die Identitätsfeststellung zu verhindern, sondern um den Schutz der eigenen Gesundheit und der von Fahrgästen oder Mitfahrern.
Durch das korrekte Tragen eines Mund-/Nasenschutzes werden Mund und Nase verdeckt und damit die Identifizierbarkeit von Fahrzeugführern erschwert; gleichwohl bleiben jedoch noch wesentliche Merkmale wie Frisur, Ohren- und Augenpartie sowie die grundlegende Gesichtsform erkennbar.
Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Damit begehen Kraftfahrzeugführer beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes keinen Verstoß gegen die StVO.
Die Landespolizei wird im Rahmen der alltäglichen Verkehrsüberwachung mit wachsamem Auge darauf achten, dass die bestehenden Regelungen im Sinne des Infektionsschutzes ausgelegt, aber nicht unzulässig ausgenutzt werden. Wer durch übermäßige Maskierung oder ohne dass Mitfahrer oder andere geschützt werden können, sein Gesicht verdeckt und versucht seine Identität zu verbergen, wird auch weiterhin mit einem Bußgeld rechnen müssen.“
Wer muss eine Maske tragen?
Alle Personen, welche sich in den oben genannten Einrichtungen aufhalten, müssen eine Maske tragen. Befreit hiervon sind nur Personen, für die es physisch oder psychisch nicht zumutbar ist, eine Maske zu tragen. Ein Nachweis hierfür ist ein entsprechender Allergieausweis oder ein Schwerbehindertenausweis. Auch eine ärztliche Bescheinigung ist zulässig.
Müssen auch Kinder eine Maske tragen?
Auch Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen sich an die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein halten. Auch hier gelten die oben genannten Ausnahmen.
Welche Masken sind zulässig?
Ein selbst genähter Mund-Nasen-Schutz reicht ebenso aus wie ein Schal oder andere Tücher, welche Nase und Mund bedecken. Wichtig hierbei ist, dass die Maske oder das Tuch möglichst eng anliegen. Das Bedecken von Mund und Nase haben dabei den Zweck, fremde Person zu schützen.
Das Corona-Virus SARS CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, wird beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Daher liegt es nahe, eine Mund-Nasen-Bedeckung als mechanische Barriere bzw. Bremse zu tragen.
Die getragenen Masken sollten regelmäßig bei rund 60 Grad gereinigt werden luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Achtung: Masken mit einem Nasenbügel aus Draht nicht in die Mikrowelle legen.
Wie trage ich eine Maske?
Die Maske sollte die richtige Größe haben, Mund und Nase überdecken und beim Tragen bis runter zum Kinn eng anliegen. Es empfehlen sich zum Beispiel Masken, welche einen Draht im Nasenbereich haben. Vor Anlegen einer Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte spätestens dann gewechselt werden, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist. Denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln.
Wird es Gratis-Masken vom Land geben?
Die Landesregierung hat zum 29. April beschlossen das auch in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht eingeführt wird. Ma Das Land selber wird jedoch keine kostenlosen Massen an die Bürger austeilen. In vielen Regionen haben sich jedoch abgabestellen Komma zum Beispiel in Kirchen, etabliert Punkt dort erhalten Bürgerinnen und Bürger kostenlose Masken, welche selbst genäht wurden. Auch in den sozialen Medien gibt es hier zu viele Gruppen und Hilfsangebote.