Somit wurden schon gestern strengere Corona-Regeln beschlossen, welche morgen, am 24.10.2020, in Kraft treten.
Auch viele Verwaltungsgebäude und öffentliche Einrichtungen im Kreis wurden bereits geschlossen. Auch auf Fehmarn sind viele Gebäude ab dem 26.10.2020 nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet.
Das sind die Corona-Zahlen in Ostholstein
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gab es in Ostholstein insgesamt 239 Corona-Fälle, welche positiv getestet wurden. Eine Person befindet sich zurzeit in klinischer Behandlung, 346 Personen mussten sich in Quarantäne begeben. (Stand: 23.10.2020)
Im Vergleich zum Vortag sind damit 4 neue Personen positiv getestet worden, zwei davon im Zusammenhang mit bereits bekannten anderen Infektionen, zwei weitere stehen in keinem Zusammenhang mit anderen Fällen.
Was tun bei Kontakt mit einem Corona-Infizierten?
Menschen, die mit einer an einer COVID-19 Infektion erkrankten Person Kontakt hatten, werden als „Kontaktperson“ bezeichnet. Die Kontaktpersonen werden in zwei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 sind Personen, welche engen Kontakt mit einem Infizierten hatten und somit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt waren. In die Kategorie 2 werden Personen eingeteilt, welche keinen engen Kontakt mit Corona-Infizierten hatten.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind:
- Personen mit einem mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt, etwa bei einem Gespräch, sowie Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Falls. Beispiele: Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten und Anniesen
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ohne verwendete Schutzausrüstung
- Flugzeug-Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, unabhängig von der Flugdauer
- Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft, zum Beispiel ein längeres Gespräch
Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind:
Menschen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten, gehören zur Kategorie 2. Das bedeutet zum Beispiel Aufenthalt im selben Raum, es fand jedoch kein mindestens 15-minütiger Gesichtskontakt statt.
Jeder Corona-Kontakt wird einzeln geprüft
Angaben zu Kontaktpersonen wie Name und Telefonnummer erhält das Gesundheitsamt Lübeck von den an COVID-19 erkrankten Personen. Das Gesundheitsamt prüft dann jeden Einzelfall und entscheidet, welcher Kontakt in welche Kategorie fällt. Zu allen Personen der Kategorie1 nimmt das Gesundheitsamt Lübeck Kontakt auf, um das weitere Vorgehen wie Quarantäne, Testung etc. im persönlichen Dialog zu besprechen.
Für eine Kontaktperson der Kategorie 1 gilt Folgendes:
Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, sind verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der Quarantäne keine typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (u. a. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) muss der Hausarzt, ggf. der KV-Dienst über die 116 117 und das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden.
Für eine Kontaktperson der Kategorie 2 gilt Folgendes:
Menschen, bei denen es im weiteren Umfeld einen bestätigten Krankheitsfall gibt, sollten zur Sicherheit vorübergehend den Kontakt zu anderen Personen möglichst reduzieren (z.B. Home-Office, Abstand halten) und sich unbedingt an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Im Haushalt sollte möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung erfolgen.
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) muss der Hausarzt, ggf. der KV-Dienst über die 116 117 und das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden