So jedenfalls schildert es ein Mitarbeiter gegenüber der OH-Presse. Aus Angst vor Nachteilen, möchte der Angestellte anonym bleiben. Wir nennen ihn im folgenden René.
Informationsmangel und fehlendes Material
„Die Angestellten werden nicht ausreichend über die Möglichkeit informiert im Homeoffice zu arbeiten.“, erzählt René. Er selbst habe sich durch das Kollegium fragen müssen, um mehr darüber zu erfahren. „Es ist wohl aus Datenschutzgründen nicht möglich eigene Geräten zu benutzen. Man stellt einen Antrag auf Homeoffice und bekommt einen Laptop von der IT-Abteilung der Klinik.“ Aber dieser Prozess könne Monate dauern. Dies habe er gerade erst bei anderen Angestellten mitverfolgt.
Dabei liege das Problem nicht bei den Angestellten der IT, sondern viel mehr bei der rechtzeitigen Beschaffung der Geräte. Der Bedarf an Laptops für Angestellte im Homeoffice ist allgemein gestiegen. Das mache sich auch bei den Bestellungen des UKSH bemerkbar.
Pflicht gilt seit Ende Januar
Seit dem 27.01.2021 gilt für Arbeitgeber die Pflicht ihren Angestellten Homeoffice anzubieten, sofern es die Tätigkeiten zulassen. Arbeitnehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.
Wenn ein Betrieb nicht dazu im Stande ist, die Arbeit von zu Hause aus anzubieten, muss er dies auf Nachfrage der zuständigen Arbeitsschutzbehörde glaubhaft begründen können. So teilte es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits am 20.01.2021 mit.
Was sagt die Klinik dazu?
Die Äußerung des UKSH zu diesem Thema ist künftig hier zu finden.