Außerdem bemängelte er lange Wartezeiten bei der Umsetzung, sobald der Antrag gestellt worden sei.
Oliver Grieve, Pressesprecher des UKSH, beantwortete am gestrigen Nachmittag die Fragen der OH Presse.
Das Informieren der Angestellten obliegt Vorgesetzten
Wie viele der aktuell 7.307 Mitarbeiter am UKSH Lübeck (inklusive Tochtergesellschaften) derzeit potentiell im Homeoffice arbeiten könnten, sei pauschal nicht zu beantworten.
Die Angestellten seien im vergangenen Jahr unter anderem in mehreren Informationsbriefen per Mail über Maßnahmen des Gesundheitsschutzes aufgeklärt worden. Jedoch stellt Herr Grieve die Frage, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage diese Aufklärung verpflichtend sei.
Weiter schreibt er: „Die Information der Mitarbeitenden obliegt den jeweiligen Vorgesetzten.“
Seit 2014 bestehe die Möglichkeit bis zu 40% seiner Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten könne eine Erweiterung oder ein allgemeiner Homeoffice Arbeitsplatz beantragt werden.
„Diese Verfahren hatten sich bereits in der ersten Pandemiewelle bewährt und wurden weitergeführt.“, erklärt Grieve.
Infektionsschutzmaßnahmen werden aktiv umgesetzt
Allgemein, versichert der Pressesprecher des UKSH jedoch, wurden die Mitarbeiter über die Ausweitung der Gleitzeitregelung informiert. Es werde ermöglicht zeitlich versetzt zu arbeiten und Hygienekonzepte für verschiedene Bereiche wurden erstellt. In Gebäuden werden die Mitarbeiter angehalten eine FFP2 Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) zu tragen. Im Übrigen werde darauf hingewiesen die AHA+L-Regeln zu befolgen.
Zusätzlich zur verbesserten Nutzung der Raumkapazitäten wären außerdem Videokonferenzsysteme ausgebaut worden.
Probleme bei Umsetzung des Homeoffice
Trotz der Bemühungen des Universitätsklinikums das Homeoffice vermehrt einzuführen, kommt es zu Problemen.
Durch die erhöhte Nachfrage gibt es derzeit nicht ausreichend Hardware auf dem Markt, was lange Lieferzeiten zur Folge hat.
Außerdem seien technische und personelle Engpässe bei der logistischen Umsetzung, sowie arbeitsrechtliche und innerbetriebliche Klärungsprozesse vorher zu bewältigen.
Von Fällen wie denen von René und seinen Kollegen sei dem UKSH keiner bekannt.