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Niedriger Bundestags-Frauenanteil – Wahlbeschwerde erfolglos

Blick in den Plenarsaal des Bundestags im Reichstagsgebäude. Im aktuellen Bundestag sind nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Foto: Kay Nietfeld/dpa
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In diesem Beitrag: Beschwerde unzulässig Frauen hatten gemeinsam mit einem Mann Einspruch gegen Bundestagswahl erhoben
Karlsruhe (dpa). In den deutschen Parlamenten sind die Männer immer noch in der Überzahl. Verfechter einer Geschlechterquote wollten das per Gesetz ändern. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig.

Eine Gruppe Frauen ist mit einer Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag gescheitert.

Beschwerde unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Frauen meinen, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsste, dass die Parteien ebenso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen. Laut Gericht haben sie eine solche Pflicht des Gesetzgebers aber nicht gut genug begründet. (Az. 2 BvC 46/19)

Frauen hatten gemeinsam mit einem Mann Einspruch gegen Bundestagswahl erhoben

Die Richter weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht zu entscheiden hatten, ob ein solches sogenanntes Paritätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Die Frauen hatten – damals noch gemeinsam mit einem Mann – Einspruch gegen die Bundestagswahl 2017 erhoben, weil seither nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten weiblich sind. Diesen hatte der Bundestag 2019 zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe.

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