Wie lange das Besuchsverbot anhält hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab.
Wegen Corona: an allen 4 Standorten generelles Besuchsverbot
Ab sofort gilt an allen vier Standorten der Sana Kliniken Ostholstein ein generelles Besuchsverbot. „Wir ergreifen diese Maßnahmen auf Grund der ansteigenden Infektionszahlen, um eine unkontrollierte Einstreuung des SARS-CoV2-Virus in unsere Häuser zu reduzieren. Dabei steht der Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten an erster Stelle“, so Florian Glück, Geschäftsführer der Sana Kliniken Ostholstein.
Ausnahmen vom Besuchsverbot in den Sana Kliniken nur in begründeten Fällen
Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen. Dazu zählen die Begleitung durch eine Bezugsperson zur Geburt, der Besuch von einer Person pro Tag nach Geburt des Kindes, die Begleitung durch Eltern in der Kinderklinik, der Besuch von Palliativpatienten nach vorheriger Absprache. Auch für alle Ausnahmefälle gilt uneingeschränkt: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.
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Angehörige können persönliche Gegenstände an der Rezeption abgeben
Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten persönliche Dinge bringen möchten, können diese jederzeit in einer beschrifteten Tasche zur Weiterleitung an den Rezeptionen der Kliniken abgeben.
„Sorgen und Nöte der Angehörigen können wir gut verstehen und auch, dass diese Einschränkungen in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen sind. Sie sind aber notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen sicherzustellen“, so Florian Glück.