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Auch Sana Kliniken in Ostholstein beschließen Besuchsverbot

Auch in der Sana Klinik auf Fehmarn gilt das Besuchsverbot. / Foto: Sana Klinik
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In diesem Beitrag: Wegen Corona: an allen 4 Standorten generelles Besuchsverbot Ausnahmen vom Besuchsverbot in den Sana Kliniken nur in begründeten Fällen Angehörige können persönliche Gegenstände an der Rezeption abgeben
Regional. „Auf Grund der steigenden Infektionszahlen sehen sich die Sana Kliniken Ostholstein gezwungen ein Besuchsverbot für alle Standorte auszusprechen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich“ erklärt Michael Hesse, Pressesprecher der Sana Kliniken in Ostholstein.

Wie lange das Besuchsverbot anhält hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab.

Wegen Corona: an allen 4 Standorten generelles Besuchsverbot

Ab sofort gilt an allen vier Standorten der Sana Kliniken Ostholstein ein generelles Besuchsverbot. „Wir ergreifen diese Maßnahmen auf Grund der ansteigenden Infektionszahlen, um eine unkontrollierte Einstreuung des SARS-CoV2-Virus in unsere Häuser zu reduzieren. Dabei steht der Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten an erster Stelle“, so Florian Glück, Geschäftsführer der Sana Kliniken Ostholstein.

Ausnahmen vom Besuchsverbot in den Sana Kliniken nur in begründeten Fällen

Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen. Dazu zählen die Begleitung durch eine Bezugsperson zur Geburt, der Besuch von einer Person pro Tag nach Geburt des Kindes, die Begleitung durch Eltern in der Kinderklinik, der Besuch von Palliativpatienten nach vorheriger Absprache. Auch für alle Ausnahmefälle gilt uneingeschränkt: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.

Angehörige können persönliche Gegenstände an der Rezeption abgeben

Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten persönliche Dinge bringen möchten, können diese jederzeit in einer beschrifteten Tasche zur Weiterleitung an den Rezeptionen der Kliniken abgeben.

„Sorgen und Nöte der Angehörigen können wir gut verstehen und auch, dass diese Einschränkungen in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen sind. Sie sind aber notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen sicherzustellen“, so Florian Glück.

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