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Was Mieter und Vermieter bei der aktuellen Wetterlage beachten sollten

Auf den winterlichen Straßen ist es oft rutschig und glatt. / FOTO: PIXABAY
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In diesem Beitrag: Bei Schnee und Eis Gehwege räumen und streuen Hydranten nicht durch Schnee verdecken Zugang zu Mülltonnen freihalten Erst Eis kratzen, dann Auto starten
Kiel. Es schneit im Norden und allerorten sind Schneemänner und Schneefrauen zu sehen. Aber gerade für ältere und gehbehinderte Menschen stellen schlecht geräumte Gehwege eine Gefahr dar. Die Pressestelle der Stadt Kiel hat vorsorglich einen Schneeratgeber zusammengestellt:

Bei Schnee und Eis Gehwege räumen und streuen

Kieler*innen müssen, wenn sich Eis bildet, an jedem Werktag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr dafür sorgen, dass die an das jeweilige Grundstück angrenzenden Gehwege frei von Glatteis und gefahrlos begehbar sind. Glatteis, das nach 20 Uhr entsteht, ist bis 8 Uhr des Folgetages zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen können sich Betroffene mit der Eisbeseitigung bis 9 Uhr Zeit lassen.

Schnee muss an jedem Wochentag bis 9 Uhr geräumt werden. Wenn es tagsüber schneit, müssen Hausbesitzer*innen neuen Schnee innerhalb einer Stunde nach Ende des Schneefalls räumen. Um 20 Uhr endet die Schneeräumpflicht. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist dann bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen, auch wenn es in der Zwischenzeit kontinuierlich schneit. Wer selbst verhindert ist, sollte sich um eine ersatzweise Räumung kümmern.

Beim Räumen von Gehwegen sollten Kieler*innen beachten, dass die Räumbreite mindestens 1,50 Meter betragen muss. Dabei ist Streusalz zwar ein effektives Mittel, aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. Stattdessen sollten abstumpfende Stoffe wie Splitt, Granulat oder Sand Verwendung finden.

Hydranten nicht durch Schnee verdecken

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass Hydranten und die dazugehörigen Hinweisschilder ebenfalls von Schnee und Eis frei zu halten sind. Zugeschneite oder zugeschobene Hydranten müssen im Notfall gesucht und frei geschaufelt werden. Problematisch ist es auch, wenn Autofahrer*innen unbeabsichtigt auf einem Hydranten parken. Feuerwehrzufahrten dürfen nicht durch große Schneemengen versperrt werden und auch auf dem privaten Grundstück sollten die Wege so frei geräumt sein, dass Rettungskräfte problemlos das Haus erreichen können.

Zugang zu Mülltonnen freihalten

Damit die geräumten Schneemengen den Straßenraum nicht verengen, müssen Kieler*innen sie auf geeigneten Flächen ihres Grundstücks ablagern. Zu beachten ist, dass der Zugang zu den Abfallbehältern schneefrei sein muss. Nur wenn die Müllwerker die Tonnen auf dem kürzesten Weg sicher zum Sammelfahrzeug ziehen können, werden diese auch geleert. Bei anhaltenden Minustemperaturen können feuchte Bioabfälle in der Braunen Tonne festfrieren. Beim Kippvorgang am Müllfahrzeug lassen sich die Tonnen dann eventuell nicht richtig leeren. Bioabfall könnte kurz vor der Leerung beispielsweise mit einem Spaten gelockert werden.

Erst Eis kratzen, dann Auto starten

Bei Frost muss meistens das Eis von den Autoscheiben gekratzt werden. Immer noch lassen viele Autofahrer*innen dabei ihren Wagen „warmlaufen“. Damit tun sie aber weder dem Auto noch der Umwelt etwas Gutes. Denn im Leerlauf kommt ein Motor nicht auf Betriebstemperatur und produziert deshalb auch nicht so recht Wärme. Dafür entsteht beim „Warmlaufen“ unnötig viel Abgas. Dies kann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bestraft werden.

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